Zwangsverrentung durch Hartz IV
Als einen Beitrag zur Steigerung der Armut kritisiert die Soziale Liste Bochum das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel, nachdem Hartz-IV-Bezieher_innen von den Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und Abschläge bei der Altersrente akzeptieren müssen.
Das Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R) legt fest, dass die Bezieher_innen von Grundsicherungsleistungen grundsätzlich von den Jobcentern angewiesen werden können, eine mit 63 Jahren beginnende Altersrente zu beantragen.
In Bochum können von den über 28.000 HartzIV-Empfänger_innen annähend 3.000 Personen betroffen sein. Bisher lehnte das Jobcenter Bochum die Beantwortung der konkreten Anfrage der Sozialen Liste ab, wie hoch die Anzahl der erzwungenen Übergänge in die vorzeitige Altersrente sind. Vorlage 20150412
„Zusammen mit den Regelungen der „Rente mit 67“ bildet dieses Grundsatzurteil die Grundlage für ein weiteres Ansteigen der Altersarmut, mit weitreichenden Konsequenzen und Belastung für die zukünftige Kommunalpolitik“, stellt Günter Gleising, Ratssprecher und OB-Kandidat der Sozialen Liste fest. Die Entwicklung, dass „die Reichen immer reicher werden, die Armen immer ärmer“ erhält eine erneute Bestätigung.