Die Soziale Liste Bochum begrüßt das Urteil vom Verfassungsgerichtshof NRW, der am Dienstag (21. November 2017) eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt hat. Damit wird es keine 2,5 % Sperrklausel bei der Kommunalwahl 2020 geben.
„Wir begrüßen das Urteil weil damit gesichert wird, dass das Gebot der Stimmengleichheit gewahrt bleibt und auch Wählergruppen und Vereinigungen eine Chance zur Beteiligung an der Arbeit im Rat und seinen Ausschüssen haben können“, so Helgard Althoff, Vorsitzende der Sozialen Liste Bochum. „Die Stimmen der `Kleinen´ sind wichtig, wie z.B. die Debatten zu den Plänen für ein neues City-Center oder die Wohnungspolitik am 16. November im Bochumer Rat gezeigt haben“, sagt Wolfgang Schumacher vom Vorstand der Sozialen Liste. „Dabei wurde deutlich, dass die Vielfalt zu einer lebhaften und spannenden Diskussion im Rat wesentlich beigetragen hat“, so Schuhmacher.